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Wie Sie für Ihre Hallenbeleuchtung jetzt einen 15% Förderzuschuss erhalten

welight intelligent | LED Bafa Förderung | LED Hallenbeleuchtung
Austausch Büroleuchte

LED-Beleuchtung spart massiv Energie- und Wartungskosten, verringert den CO2-Ausstoß deutlich und verbessert die Lichtqualität nachweisbar – es sprechen viele gute Gründe für einen Lichtwechsel. Dennoch ist in vielen Unternehmen immer noch alte, energieintensive Beleuchtungstechnik im Einsatz. Um die Umrüstung auf LED-Beleuchtung noch attraktiver zu machen, fördert der Staat seit Anfang 2021 solche energieeffizienten Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden – also Betriebsstätten –  mit einem Direktzuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionssumme. Wir unterstützen Sie dabei, eine Förderung zu beantragen, und haben hier zusammengefasst, worauf Sie achten müssen.

Ob Industrie-, Logistik- oder Lagerhalle, Büro- oder Gewerberäume – wo acht bis 16 Stunden am Tag das Licht brennt, ist der Stromverbrauch oft einer der größten Kostentreiber – zumal, wenn Stromfresser wie HQL-Strahler oder Leuchtstoffröhren im Einsatz sind. Durch den Wechsel auf unsere hocheffizienten und langlebigen LED-Beleuchtungssysteme sparen Unternehmen bis zu 90 Prozent Energie und entsprechend CO2. Dadurch amortisieren sich die Investitionen im Schnitt in zwei bis drei Jahren.

Wir arbeiten mit eng Energieberatern zusammen und können Ihr Umrüstungsvorhaben dadurch gleich auf Förderfähigkeit prüfen lassen.

Die Förderbedingungen:

  • Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche – insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro – gedeckelt sind.
  • Förderfähig ist der komplette Leuchtenaustausch in Bestandsgebäuden einschließlich Nebenarbeiten und Komponenten sowie
  • die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.
  • Außerdem wird der Einbau von Regelungen wie tageslicht- oder präsenzabhängigen Systemsteuerungen gefördert.

Technische Anforderungen

  • Die Systemlichtausbeute muss 120 bzw. 140 Lumen je Watt (lm/w) betragen.
  • Der Lichtstromerhalt sollte ≥ 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden aufweisen
  • Nicht förderfähig sind Retrofit- oder Ersatzlampen wie LED-Röhren

Sie möchten einen BAFA-Förderantrag für ihr Projekt erstellen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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