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Leuchtstoffröhrenverkaufsverbot

Seit September 2023 gilt das Leuchtstoffröhrenverkaufsverbot. Das stellt die gesamte Beleuchtungswelt auf den Kopf – besonders für Betreiber großer Anlagen in Logistik, Industrie und Produktion. Aber keine Sorge, es ist nicht so düster, wie es klingt.  

Wir erklären, was es mit dem Verbot auf sich hat und wie Unternehmen erfolgreich auf Alternativen umrüsten können. 

 

Kurz beleuchtet: Das Leuchtstoffröhrenverkaufsverbot 

Die EU-Richtlinie Restriction of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment (RoHS) verbietet grundsätzlich die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu zählt beispielsweise auch Quecksilber, das noch in vielen Leuchtmitteln enthalten ist, und aufgrund seiner neurotoxischen Wirkungen ein Risiko für Gesundheit und Umwelt darstellt. 

Seit September 2021 dürfen betroffene Leuchtmittel daher nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Dafür gab es bis vor kurzem zwar verschiedene Ausnahmeregelungen für T5- und T8-Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen mit besonderem Zweck, diese wurden zum 25. Februar 2024 aber endgültig aufgehoben. Seitdem gilt absolutes Produktionsverbot. Damit möchte die EU effizientere Produkte fördern und den Energieverbrauch verringern. 

Leuchtmittel, die den EU-Mindestanforderungen nicht entsprechen, dürfen zwar nicht mehr produziert werden – der Restbestand darf aber noch verkauft und genutzt werden. Das heißt allerdings auch, dass für Leuchtstofflampen, auch Neonröhren genannt, auf lange Sicht die Ersatzlampen ausgehen.  

 

Von dem Verbot betroffene Leuchten 

Die Europäische Union hat die Leuchtstofflampen seit 2021 schrittweise verboten. Die gravierendsten Änderungen fanden im Jahr 2023 statt. Verboten ist seitdem die Inverkehrbringung von 

  • Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (seit 25. Februar 2023) 
  • Leuchtstofflampen in Ringform, als T5 und T9 (seit 25. Februar 2023) 
  • Lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen (seit 25. August 2023) 
  • Halogen-Pins des Typs G4, GY6.35 und G9 (seit 1. September 2023) 

Eine Ausnahme besteht jedoch weiterhin: Für weitere drei bis fünf Jahre dürfen HPD-Lampen und Lampen für besonderen Nutzen hergestellt werden. 

 

Folgen für Verbraucher, Logistik, Industrie und Produktion 

Aktuell nutzen noch rund 65 Prozent der deutschen Unternehmen energieintensive Leuchtstoffröhren. Das bedeutet, dass eine rechtzeitige Umstellung der Beleuchtungssysteme stattfinden muss.  

Weil der Lagerbestand an Leuchtstoffröhren begrenzt ist, sollten Verbraucher jetzt in alternative Beleuchtungslösungen investieren, um nicht zu riskieren, keine Leuchtstoffröhrenersatzteile mehr zu erhalten.  

Mit dem Verkaufsverbot gehen somit Veränderungen aber auch Vorteile für Endverbraucher sowie für die Wirtschaft einher. Die Umstellung auf effizientere und ungefährliche Leuchtmittel hat positive Folgen für Haushalte und Unternehmen – denn hier kann mithilfe neuer Leuchten enorm viel Energie gespart werden. 

 

Das sind die Alternativen 

Trotz des Leuchtstoffröhrenverkaufsverbots gibt es ein Licht am Ende des Tunnels: LED-Leuchtmittel. Ein 1:1 Austauschprinzip mit Retrofit-LED-Leuchten ist eine der Alternativen zu den Leuchtstoffröhren.  

LED-Leuchten bieten gleich mehrere Vorteile: 

  • Keine Risikostoffe: Im Gegensatz zu quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren enthalten LEDs keinerlei Gefahrenstoffe. 
  • Höhere Lebensdauer: LEDs können insgesamt bis zu 50.000 Stunden leuchten (Leuchtstoffröhren nur bis zu 20.000 Stunden). 
  • Mehr Power: LED-Leuchten haben durchschnittlich doppelt so viel Lumen wie konventionelle Leuchtstoffröhren (90-150 Lumen/W). 
  • Weniger Kosten: Mit LEDs können Kosten um 60 bis 70 Prozent reduziert werden. 

LED-Lampen sind in der Instandsetzung und in den laufenden Kosten günstiger als Leuchtstoffröhren. Außerdem punkten sie mit ihrem geringen Energieverbrauch, da sie länger und effizienter beleuchten. 

Für alle, die noch mehr Energie sparen wollen, eignen sich intelligente LED-Leuchten. Diese reagieren dank integrierter Sensoren auf Abwesenheitszeiten und leuchten den Raum nur aus, wenn sie Bewegung und Aktivität wahrnehmen. So werden Hallenabschnitte gezielt ausgeleuchtet und der Energieverbrauch sinkt. 

 

Mit Beleuchtungssystemen von welight die Umrüstung meistern 

Eine komplette Umrüstung auf LED-Lichtsysteme mag im ersten Moment für Verbraucher und Unternehmen abschreckend klingen, ist aber dank kompetenter Beratung keine große Hürde. Wir von welight intelligent unterstützen als qualifizierte Branchenexperten beim gesamten Umrüstungsprozess, den wir in enger Kundenabsprache exakt auf den konkreten Anwendungsfall und Einsatzzweck abstimmen.  

Unsere Leuchten denken mit: Durch das automatische Ein- und Ausschalten je nach Aktivität in der zu beleuchtenden Umgebung sparen unsere intelligenten Beleuchtungssysteme gegenüber konventionellen Leuchten sogar bis zu 90 Prozent der Energiekosten ein. Ein weiterer Vorteil der welight-Beleuchtungssysteme: Im Gegensatz zu Leuchtstoffröhren kann sich die Beleuchtungsstärke unserer Leuchten an individuelle Bedürfnisse und Arbeitsprozesse anpassen und ist dabei tageslichtähnlich. 

Das Leuchtstoffröhrenverkaufsverbot bedeutet also nicht das Ende der Beleuchtung. Mit kompetenter, kundenbezogener Beratung unterstützen wir Unternehmen dabei, schon heute in eine strahlende Zukunft zu investieren. 

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