News

 •

Wie Sie für Ihre Hallenbeleuchtung jetzt einen 15% Förderzuschuss erhalten

welight intelligent | LED Bafa Förderung | LED Hallenbeleuchtung
Austausch Büroleuchte

LED-Beleuchtung spart massiv Energie- und Wartungskosten, verringert den CO2-Ausstoß deutlich und verbessert die Lichtqualität nachweisbar – es sprechen viele gute Gründe für einen Lichtwechsel. Dennoch ist in vielen Unternehmen immer noch alte, energieintensive Beleuchtungstechnik im Einsatz. Um die Umrüstung auf LED-Beleuchtung noch attraktiver zu machen, fördert der Staat seit Anfang 2021 solche energieeffizienten Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden – also Betriebsstätten –  mit einem Direktzuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionssumme. Wir unterstützen Sie dabei, eine Förderung zu beantragen, und haben hier zusammengefasst, worauf Sie achten müssen.

Ob Industrie-, Logistik- oder Lagerhalle, Büro- oder Gewerberäume – wo acht bis 16 Stunden am Tag das Licht brennt, ist der Stromverbrauch oft einer der größten Kostentreiber – zumal, wenn Stromfresser wie HQL-Strahler oder Leuchtstoffröhren im Einsatz sind. Durch den Wechsel auf unsere hocheffizienten und langlebigen LED-Beleuchtungssysteme sparen Unternehmen bis zu 90 Prozent Energie und entsprechend CO2. Dadurch amortisieren sich die Investitionen im Schnitt in zwei bis drei Jahren.

Wir arbeiten mit eng Energieberatern zusammen und können Ihr Umrüstungsvorhaben dadurch gleich auf Förderfähigkeit prüfen lassen.

Die Förderbedingungen:

  • Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto).
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche – insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro – gedeckelt sind.
  • Förderfähig ist der komplette Leuchtenaustausch in Bestandsgebäuden einschließlich Nebenarbeiten und Komponenten sowie
  • die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.
  • Außerdem wird der Einbau von Regelungen wie tageslicht- oder präsenzabhängigen Systemsteuerungen gefördert.

Technische Anforderungen

  • Die Systemlichtausbeute muss 120 bzw. 140 Lumen je Watt (lm/w) betragen.
  • Der Lichtstromerhalt sollte ≥ 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden aufweisen
  • Nicht förderfähig sind Retrofit- oder Ersatzlampen wie LED-Röhren

Sie möchten einen BAFA-Förderantrag für ihr Projekt erstellen? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

welight intelligent | LED Bafa Förderung | LED Hallenbeleuchtung
Austausch Büroleuchte
Weitere News

Angebot anfordern

Sie möchten ein unverbindliches Angebot zu einer Leuchtneausstattung erhalten? 
Mit nur wenigen Klicks können wir Ihnen schon behilflich sein. 
1
Leuchtenstatus
2
Ihre Daten
3
Fertig
Leuchten
Einsatz
Fläche

    Broschüre herunterladen

    Sie sind an unserer Broschüre interessiert?
    Wir nehmen Ihre Anfrage gern entgegen. Anschliessend steht Ihnen der PDF-Download zur Verfügung.

    Sie haben eine Bestätigungsmail erhalten. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

    Sie haben eine Bestätigungsmail erhalten. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.


    Wir senden Ihnen die PDF-Datei schnellstmöglich per E-Mail zu.
    Datenschutz-Übersicht

    Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

    Unbedingt notwendige Cookies

    Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

    Drittanbieter-Cookies

    Diese Website verwendet Google Analytics, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

    Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.

    Zusätzliche Cookies

    Diese Website verwendet die folgenden zusätzlichen Cookies:

    Google Maps
    Diese Website verwendet Google Maps, um Ihnen interaktive Karten bereitzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps können Daten, einschließlich Ihrer IP-Adresse, an Server von Google übertragen und dort verarbeitet werden. Diese Daten können unter anderem in den USA gespeichert werden.

    Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.

    Möchten Sie Google Maps aktivieren und die Karte anzeigen? Bitte beachten Sie, dass dadurch eine Verbindung zu den Servern von Google hergestellt wird.