Wissen – Leuchtstoffröhrenverbot

Leuchtstoffröhrenverbot und die Umstellung auf LED

Vorhandene Leuchtstoffröhren müssen wegen des sogenannten Leuchtstoffröhrenverbots nicht pauschal abgeschaltet werden. Für viele gängige T5- und T8-Lampen ist seit August 2023 jedoch das erstmalige Inverkehrbringen in der EU nicht mehr zulässig. Unternehmen sollten deshalb prüfen, wie sie Ersatzbeschaffung, Lichtqualität und Energieverbrauch langfristig absichern.

Ob eine passende LED-Röhre, ein neuer Leuchteneinsatz oder eine vollständig modernisierte Anlage sinnvoll ist, hängt vom Zustand und der Nutzung Ihrer Beleuchtung ab.
Einordnung

Was seit 2023 gilt

Mit dem Auslaufen wichtiger Quecksilber-Ausnahmen der RoHS-Regelung endete für viele lineare T5- und T8-Leuchtstofflampen die Möglichkeit, sie neu in Verkehr zu bringen. Die maßgeblichen Ausnahmen liefen am 24. August 2023 aus. Rechtmäßig bereits in Verkehr gebrachte Bestände dürfen grundsätzlich weiter verkauft und vorhandene Lampen weiter genutzt werden. Für Speziallampen können andere Regeln gelten.

Für den Betrieb bleibt entscheidend, dass die Anlage sicher ist und die Beleuchtungsanforderungen erfüllt. Eine funktionierende Röhre sagt wenig darüber aus, ob die Ausleuchtung am Arbeitsplatz noch ausreicht oder die Anlage wirtschaftlich betrieben wird.
welight intelligent | Leuchtstoffverbot

Welche Lösung zu Ihrer Bestandsanlage passt

Variante
Wann sie infrage kommt
Was vorab zu prüfen ist
LED-Retrofitlampe
Die vorhandene Leuchte ist intakt und ein kompatibler Ersatz verfügbar.
Vorschaltgerät, Herstellerangaben, Lichtverteilung und Dimmbarkeit
Konversion der Leuchte
Der Lampenwechsel erfordert einen elektrischen Umbau.
Fachgerechte Umverdrahtung, Sicherheit, Kennzeichnung und Verantwortlichkeiten
Neuer Leuchteneinsatz
Gehäuse oder Tragsystem sollen mit einem geeigneten Einsatz weitergenutzt werden.
Freigabe, mechanische Eignung, Wärme und elektrische Kompatibilität
Neue LED-Leuchten
Lichtqualität, Zustand oder Steuerungsmöglichkeiten sollen umfassend verbessert werden.
Lichtplanung, Montage, Sensorik, Investition und Betriebskosten
Eignung

Warum ein 1:1-Röhrentausch oft zu kurz greift

Eine LED-Röhre kann in die vorhandene Leuchte passen und elektrisch funktionieren – und trotzdem zu wenig Licht liefern, blenden oder das Licht ungünstig verteilen. Entscheidend sind deshalb nicht nur Sockel und Länge, sondern auch die Sehaufgabe, die Optik und der Zustand der Leuchte. Ebenso müssen Vorschaltgerät, Verdrahtung, thermische Bedingungen und eine mögliche Notlichtfunktion berücksichtigt werden.

Eine fachgerechte Prüfung zeigt, ob ein einfacher Lampentausch ausreicht oder eine Modernisierung der gesamten Leuchte sinnvoller ist. Sind Eingriffe in die Verdrahtung erforderlich, müssen auch die Herstellerangaben sowie mögliche Auswirkungen auf Verantwortlichkeiten, Kennzeichnung und Gewährleistung geprüft werden.
Satz Stecksystem für RFL 101
Modernisierung

In sinnvollen Abschnitten modernisieren

Beginnen Sie mit einem Leuchtenverzeichnis: Typ, Anzahl, Leistung einschließlich Betriebsgerät, Zustand und Betriebszeiten. Priorisieren Sie anschließend Bereiche mit schlechter Lichtqualität, häufigen Ausfällen oder hohen Laufzeiten. Eine Pilotfläche kann helfen, die Lichtwirkung und Steuerung unter realen Bedingungen zu beurteilen.

Der weitere Umbau lässt sich auf Wartungsfenster, Schichten oder geplante Stillstände abstimmen. Alte Leuchtstofflampen müssen wegen ihres Quecksilbergehalts über geeignete Rücknahmewege entsorgt werden.
Amortisation

Die Wirtschaftlichkeit über den Leuchtenpreis hinaus betrachten

Eine geringe Anfangsinvestition kann sinnvoll sein, wenn die Leuchten gut erhalten sind und nur wenige Betriebsstunden anfallen. In hoch gelegenen, schwer zugänglichen oder lange genutzten Bereichen spielen dagegen Wartung und Stromverbrauch eine größere Rolle.

Vergleichen Sie deshalb Investition, jährlichen Energiebedarf, Wartung und die erwartete Nutzungsdauer. Bei wechselnder Belegung lohnt sich zusätzlich die Prüfung einer Lichtsteuerung. Sie kann verhindern, dass nach dem LED-Wechsel weiterhin ganze Hallen unabhängig vom tatsächlichen Bedarf beleuchtet werden.
Häufige Fragen zum Leuchtstoffröhrenverbot
Darf ich vorhandene Leuchtstoffröhren weiterverwenden?
Grundsätzlich ja. Das Auslaufen der genannten RoHS-Ausnahmen ist kein pauschales Betriebsverbot. Anforderungen an Sicherheit, Wartung und ausreichende Beleuchtung gelten weiterhin.
Gibt es für jede Leuchtstoffröhre einen passenden Ersatz mit LED?
Nein. Insbesondere die Kompatibilität mit dem Vorschaltgerät und die Herstellerangaben müssen geprüft werden. Auch Lichtverteilung und eine eventuell vorhandene Notlichtfunktion sind zu berücksichtigen.
Muss die gesamte Halle auf einmal umgerüstet werden?
Nicht zwingend. Bei geeigneter Planung können einzelne Bereiche nacheinander modernisiert werden. Übergänge, Schaltungen und spätere Erweiterungen sollten dabei bereits berücksichtigt sein.
Wie viel Strom lässt sich einsparen?
Das hängt von der bestehenden Leistung, den Laufzeiten und dem neuen System ab. Eine belastbare Berechnung vergleicht beide Anlagen bei gleichwertiger Beleuchtungsaufgabe und berücksichtigt die geplanten Steuerungsprofile.
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Die passende Modernisierung ermitteln

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