Die EPBD, auch EU-Gebäuderichtlinie genannt, ist das zentrale europäische Regelwerk für die Energieeffizienz von Gebäuden. Die überarbeitete Fassung — EPBD III, Richtlinie 2024/1275/EU — trat am 28. Mai 2024 in Kraft.
Für Deutschland gilt: Bis zum 28. Mai 2026 müssen alle Anforderungen in nationales Recht umgesetzt sein — hauptsächlich über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das GEIG.
Das bedeutet: Ab Mai 2026 gelten verbindlich neue Anforderungen für Gebäudeeigentümer, Betreiber und Investoren in Deutschland.
Für Nichtwohngebäude mit einer HLK-Leistung über 290 kW ab 2028, ab 2030 auch für Gebäude ab 70 kW. Konkret: - Beleuchtungsanlagen müssen steuerbar, mess- und überwachbar sein - Präsenz- und Tageslichtsensoren werden zur Standardanforderung - Schnittstellen für Datenaustausch und Monitoring müssen vorhanden sein
Das GEG schreibt ab 2026 digitale Energieüberwachungssysteme für Gebäude mit Anlagen über 290 kW vor.
Leuchtstoffröhrenverbot
Seit September 2023: EU-weites Verkaufsverbot für T8-Leuchtstoffröhren. Bestehende Bestände sind aufgebraucht. Umrüstung auf LED ist unausweichlich.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Verpflichtende Energiemanagementsysteme für Unternehmen über 7,5 GWh Jahresverbrauch. Beleuchtungsmodernisierung ist eine der wirtschaftlichsten Maßnahmen im Effizienzplan.
CSRD — ESG-Berichtspflichten
Sukzessive Ausweitung der Pflicht zur detaillierten Nachhaltigkeitsberichterstattung. CO₂-Einsparungen durch intelligente Beleuchtung sind unmittelbar berichtsfähig.


