Wissen – EPBD und Beleuchtungssteuerung

EPBD und Beleuchtungs­steuerung für Nichtwohngebäude

Welche Anforderungen betreffen Ihre Halle, Ihr Lager oder Ihr Gewerbegebäude? Die europäische Gebäuderichtlinie EPBD stärkt die Rolle automatischer Beleuchtungssteuerungen. Für Betreiber in Deutschland ist insbesondere § 56 des Gebäudemodernisierungsgesetzes relevant. Entscheidend sind der Anwendungsbereich und die Leistung der dort genannten technischen Anlagen.

Wer eine Modernisierung plant, sollte deshalb früh klären, welche Bereiche automatisch geregelt werden sollen und wie die Beleuchtung in die Gebäudetechnik eingebunden wird. Eine Bestandsaufnahme schafft dafür die Grundlage.
Anforderungen

Welche Anforderungen in Deutschland gelten

Relevante Anlagenleistung

> 70 kW
Heizung, Klima und die genannten Kombinationen mit Lüftung.
Die Beleuchtungsleistung ist nicht die Bezugsgröße.

Grundsätzliche Frist

31.12.2029
Automatische Beleuchtungssteuerung in betroffenen Nichtwohngebäuden.

Funktionen der Steuerung

+
Belegungserkennung
Abgestimmt auf Gebäude und Nutzung.

§ 56 Absatz 6 GModG sieht für Nichtwohngebäude mit mehr als 70 kW Nennleistung einer in Absatz 1 genannten Anlage grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung vor. Genannt sind Heizungsanlagen, kombinierte Raumheizungs- und Lüftungsanlagen, Klimaanlagen sowie kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen. Die Beleuchtungsleistung ist nicht die Bezugsgröße.

Die Steuerung soll angemessen zoniert sein und eine Belegungserkennung besitzen. Der Absatz nennt technische Unmöglichkeit und wirtschaftliche Unzumutbarkeit als Ausnahmen. Ob die Vorschrift auf ein konkretes Objekt anzuwenden ist, muss anhand des Gebäudes und seiner Anlagentechnik geprüft werden.

Die EU-Richtlinie und die deutsche Vorschrift sollten dabei getrennt betrachtet werden. Artikel 13 Absatz 12 EPBD nennt auf europäischer Ebene Ende 2027 für Anlagen über 290 kW und Ende 2029 für Anlagen über 70 kW. Diese EU-Vorgaben richten sich an die Mitgliedstaaten; die deutsche Betreiberanforderung ergibt sich aus dem nationalen Recht.
Zonierung

Was eine sinnvolle Zonierung in der Praxis bedeutet

Eine Lichtzone sollte zu einer zusammenhängenden Nutzung passen. In einer Produktionshalle können das einzelne Arbeitsbereiche und Verkehrswege sein, in einem Lager ein Gang oder ein Gangabschnitt. So lässt sich Licht dort bereitstellen, wo es benötigt wird, während ungenutzte Bereiche reduziert betrieben werden.
Die Größe der Zonen hängt unter anderem von Montagehöhe, Sensorerfassung, Regalstellung und Bewegungswegen ab. Auch benachbarte Bereiche müssen mitgedacht werden, damit Beschäftigte und Fahrzeuge nicht in unzureichend beleuchtete Übergänge gelangen. Sicherheits- und Prozessanforderungen bestimmen, wo Grundlicht oder eine dauerhafte Beleuchtung erforderlich sind.
Steuerungsfunktionen

Welche Funktionen bei einer Modernisierung zusammengehören

Licht bedarfsgerecht steuern

Belegungserkennung ist ein Ausgangspunkt für bedarfsgerechtes Licht. Ergänzend können Tageslichtregelung, Schichtprofile und ein abgestimmtes Grundlicht weitere unnötige Laufzeiten vermeiden. Diese Funktionen sind Planungsempfehlungen und nicht sämtlich Einzelvorgaben des genannten Beleuchtungsabsatzes.

Betrieb und Schnittstellen planen

Für den Betrieb ist außerdem wichtig, dass Verantwortliche Sollwerte nachvollziehen und Änderungen dokumentieren können. Schnittstellen, Bedienrechte und das Verhalten bei Kommunikationsausfällen gehören deshalb bereits in die Planung. Welche Funk-, leitungsgebundene oder hybride Architektur passt, ergibt sich aus dem Bestand und den Anforderungen an die Anlage.

Umsetzen

So bereiten Sie die Umsetzung vor

Anwendungsbereich klären


Anwendungsbereich und relevante Anlagenleistung durch die zuständige Fachplanung klären.

Bestand erfassen

Leuchten, Schaltungen, Hallenlayout und Betriebszeiten aufnehmen.

Lichtzonen planen

Lichtzonen, Erfassungsbereiche und notwendige Mindestbeleuchtung festlegen.

Schnittstellen abstimmen

Datenübergabe und Schnittstellen mit Gebäudeautomation und Energiemanagement abstimmen.

Funktionen prüfen

Funktionen bei der Inbetriebnahme prüfen und die Einstellungen dokumentieren.

Betrieb optimieren

Den Betrieb nach einer Anlaufphase auswerten und bei Bedarf nachjustieren.
Häufige Fragen zur EPBD und Beleuchtung
Gilt die Leistungsschwelle für die Beleuchtungsanlage?
Nein. Maßgeblich sind die in § 56 Absatz 1 genannten Heizungs- und Klimaanlagen beziehungsweise deren Kombinationen mit Lüftung. Eine Berechnung anhand der installierten Leuchtenleistung wäre falsch.
Reicht ein Bewegungsmelder für die gesamte Halle?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Erfassungsbereich und Zonierung müssen zur Nutzung passen. In gegliederten Hallen können mehrere Sensoren und kleinere Lichtgruppen erforderlich sein.
Ist eine Funksteuerung grundsätzlich geeignet?
Funk kann die Nachrüstung erleichtern. Ob die konkrete Lösung geeignet ist, hängt von ihrer Funktion, der Funkabdeckung und dem abgestimmten Betriebskonzept ab. Die Kommunikationsart allein belegt keine Konformität.
Erfüllt neue Beleuchtung alle Anforderungen an die Gebäudeautomation?
Nein. Beleuchtung ist nur ein Teil der Gebäudetechnik. Weitere Anforderungen an Automatisierung, Überwachung und Datenbereitstellung sind getrennt zu bewerten.
EPBD und Beleuchtungssteuerung

Beleuchtung passend zu Ihrem Gebäude planen

welight intelligent unterstützt Sie bei der Bestandsaufnahme, Lichtplanung und Auswahl einer geeigneten Steuerung. Gemeinsam mit den zuständigen Fachplanern lassen sich Beleuchtungsfunktionen, Schnittstellen und Umsetzungsschritte aufeinander abstimmen.
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